Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht stellt den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit dar. In knapp zwei Jahrzehnten als Rechtsanwalt habe ich zahlreiche verkehrsrechtliche Mandate mit Erfolg bearbeitet und unterstütze meine Klienten in allen Fragen rund um dieses komplexe Thema. 

Ich vertrete Ihre Rechte, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, einen Unfall verursacht haben, bei Rot über eine Ampel oder zu schnell gefahren sind, mit Alkohol am Steuer „erwischt“ wurden und somit der Entzug der Fahrerlaubnis droht.

Unfallregulierung

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss der gegnerische Haftpflichtversicherer, was viele Geschädigte gar nicht wissen, die Kosten eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl übernehmen, sodass meine Tätigkeit in einem solchen Fall für Sie kostenlos ist, unabhängig von dem Bestehen einer Rechtsschutzversicherung.
Auch bei einer eigentlich eindeutigen Unfallkonstellation kann der Versuch, den Schaden selbständig mit der Gegenseite regulieren zu wollen, für Sie schnell zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Duch eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme kann ich die Schadensregulierung in eine Erfolg versprechende Richtung lenken. Gerade bei der Frage der Reparaturwürdigkeit des Fahrzeugs, dem Verkauf des beschädigten Pkws, der Erstattungsfähigkeit einer Wertminderung oder  Mietwagennutzung unterstütze ich Sie mit meiner Fachkunde und Erfahrung.  Wenn Sie darüber hinaus bei einem Unfall verletzt wurden, sollten Sie keine Zeit verlieren und mich mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienst- und Haushaltsführungsschaden beauftragen.

Ordnungswidrigkeiten

Ein Abstandsverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder ein von der Polizei beobachteter Handyverstoß,- wenig später findet sich ein Anhörungsbogen im Briefkasten. Füllen Sie diesen aus und schicken ihn zurück, ist eine Geldbuße, ein möglicher Eintrag ins Verkehrszentralregister oder ein drohendes Fahrverbot meist nicht mehr zu verhindern. Beantworten Sie diesen nicht und beauftragen stattdessen mich mit Ihrer Vertretung (Schweigen ist hier Ihr gutes Recht und fast ausnahmslos "Gold" wert), 

werde ich zunächst die Ermittlungsakte anfordern und sie sorgfältig auf mögliche Fehler überprüfen. Für technische Fragen ziehe ich außerdem stets externe Sachverständige hinzu. Diese Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
 

Verkehrsstrafsachen

Auch einem vorbildlichen Verkehrsteilnehmer kann ein Ermittlungsverfahren wegen einer Verkehrsstraftat drohen, wenn er beispielweise beim Abbiegen einen bevorrechtigten Radfahrer übersieht oder beim Ausparken unbemerkt gegen ein anderes Fahrzeug prallt und weiterfährt. Neben der Trunkenheit im Verkehr sind Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder unerlaubten Entfernens vom Unfallort ("Unfallflucht") die häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Geraten Sie in eine solche Situation, sollten Sie gegenüber den Polizeibeamten bei einer Befragung grundsätzlich von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Keinesfalls sollten Sie einräumen, dass Sie gefahren sind oder die Person benennen, die tatsächlich gefahren ist. Nehmen Sie stattdessen so schnell wie möglich Kontakt mit mir auf. Nach umfassender Aktenensicht gebe ich auch hier eine fundierte rechtliche Stellungnahme ab, die möglicherweise eine mündliche Verhandlung verhindert.

Fahrerlaubnisrecht

Sind Sie mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig geworden, hat die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Ihrem Drogenkonsum erlangt, nehmen Sie regelmäßig Medikamente, die Auswirkungen auf Ihre Fahrfähigkeit haben, leiden Sie an einer entsprechenden Erkrankung (z.B. Diabetes mellitus, Herzrhythmusstörungen, Psychosen) oder nähert sich Ihr Punktekonto in Flensburg stark der "magischen Grenze" von acht Punkten, wird in der Regel die Fahrerlaubnisbehörde (KVR, Landratsamt) tätig und verlangt von Ihnen Nachweise darüber, ob Sie (noch) in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Im einfachsten Fall genügt die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Aber auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach einem Verstoß in der Probezeit oder gar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU - sog. "Idiotentest") können von der Behörde angeordnet werden. Nach Erhalt einer solchen Anordnung rate ich Ihnen dringend davon ab, diese auf die leichte Schulter zu nehmen und anzunehmen, eine MPU ohne gründliche   Vorbereitung und professionelle Beratung erfolgreich absolvieren zu können. Auch hier kann ich Sie zielgerichtet unterstützen.